Fundierte Schätzgutachten für Ihre Immobilie von Ihren Sachverständigen in Linz und ganz Österreich

Um den Wert einer Immobilie zu bestimmen, bedarf es profunder Marktkenntnisse und viel Erfahrung. Als Sachverständige erstellen wir seit Jahren Schätzgutachten für Immobilien und Liegenschaften aller Art, die Ihnen sicheren Aufschluss über den Marktwert Ihres Objekts geben. 


Was ist Ihre Immobilie wert?
Wir haben jahrzehntelange Erfahrung und bewerten gerne Ihr Grundstück, Ihr Einfamilienhaus, Ihre Wohnung, Ihre Ertrags- oder Gewerbeliegenschaften und erstellen für JEDE Liegenschaft ein Bewertungsgutachten, das Ihnen 

• beim Verkauf einer Liegenschaft
• bei einem geplanten Eigentümerwechsel
• bei der Übergabe
• bei einer Vermietung (wir eruieren die Mietzinshöhe) oder
• beim Ankauf einer Immobilie

von Nutzen sein kann. 


Als Sachverständige nehmen wir eine Marktwertbestimmung vor, mit der wir Sie bei Ihren geplanten Immobilienaktivitäten unterstützen.


Immobilien Huemer - Liegenschaftsbewertungs und Immobilienmakler GmbH – Schätzgutachten beauftragen
Wenn Sie uns mit einem Schätzgutachten in Linz bzw. Oberösterreich beauftragen möchten, nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. 


Wir behandeln Ihr Anliegen rasch und mit der gebotenen Sorgfalt und Diskretion.

Kontakt

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.