Ihre Sachverständigen für Immobilien in Linz und ganz Österreich

Als Sachverständige für Immobilien in Linz und ganz Österreich erstellen wir Gutachten für die unterschiedlichsten Anliegen


Das für diese Tätigkeit erforderliche Wissen resultiert aus langjähriger Markterfahrung, laufender Weiterbildung und intensiver, fundierter Beschäftigung mit der Materie.


Sachverständigengutachten für die unterschiedlichsten Anliegen
Wir arbeiten eng mit Notaren und Rechtsanwälten zusammen und erstellen Sachverständigengutachten für folgende Anliegen:

  • Mietzinsstreitigkeiten lt. MRG, Nutzungsentgelt (Pacht), Baurechtszins
  • Finanzamt (Grundanteilbestimmung)

Restnutzungsdauer für

  • Ihren Steuerberater zur Bilanzerstellung 
  • bei Gesellschaftsumgründungen von Firmen,
  • Scheidungen (Gütertrennungen)
  • zur Bewertung von Wohn- und Fruchtgenussrechten
  • für die Parifizierung (Wohnungseigentumsbegründung), z.B. bei Zweifamilienhäusern bei Aufteilung auf die Kinder


Mag. Wilhelm Huemer und Karl Bisenberger - Ihre allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Immobilien sind beim LG Linz in der Fachgruppe 94 Immobilien (Bewertung, Verwaltung, Nutzung) für acht bzw. fünf verschiedene Fachgebiete eingetragen


Sie sind dementsprechend in ganz Österreich befugt, als Sachverständige für Immobilien Gutachten zu erstellen.


Gerne helfen wir Ihnen und bewerten Ihre Immobilie - nehmen Sie einfach unverbindlich mit uns Kontakt auf!



Kontakt

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.